Bundesanwaltschaft verlässt den Boden des Rechtsstaats
"Die Bundesanwaltschaft hat einen fatalen Hang, ohne begründeten Verdacht und völlig überzogen gegen linke Aktivisten vorzugehen", so Ulla Jelpke zur heute bekannt gewordenen Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Berliner Wissenschaftler Andrej Holm. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
„Nach und nach wird offenbar: Die Verfolgung linker Aktivisten durch die Bundesanwaltschaft ist eine einzige Hexenverfolgung und entbehrte von Anfang an jeglicher Grundlage. Seit fast vier Jahren ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen Holm wegen behaupteter Mitgliedschaft in der zunächst als terroristisch eingestuften "militanten gruppe". Mehrere Wochen musste der Soziologe sogar in U-Haft verbringen.
Die Beschuldigungen waren, wie nun offenbar wird, von Anfang an haltlos. Gegen Holm, wie auch etliche andere in Zusammenhang mit der "mg" Beschuldigte, lag nichts weiter vor, als dass es sich um politische Aktivisten handelt, die sich kritisch mit aktuellen gesellschaftspolitischen Themen auseinandersetzen. Doch in der Logik der Verfolger musste Holm schon deswegen ein "Terrorist" sein, weil er in seinen Texten das Wort "Gentrifizierung" benutzte und bei Besprechungen mit Freunden das - abgehörte - Handy zu Hause ließ. Die Verfolgung durch die Bundesanwaltschaft grenzt an Willkür und Rechtsbeugung.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich das Vorgehen der Bundesanwaltschaft gegen Linke als unbegründet herausstellt. Vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm wurden bundesweit Razzien gegen Globalisierungsgegner durchgeführt - rechtswidrig, wie sich später herausstellte. Die Abhörmaßnahmen gegen drei andere angebliche "mg"-Mitglieder wurden erst vorigen Monat vom Bundesgerichtshof ebenfalls als von Anfang an rechtswidrig beurteilt.
Die Bundesanwaltschaft führt einen engagierten Kampf gegen linke Politaktivisten. Um Terrorbekämpfung geht es dabei gar nicht, sondern darum, Szenestrukturen zu durchleuchten. Für die Betroffenen kann das immense familiäre und berufliche Nachteile mit sich bringen. Damit beeinträchtigt die Bundesanwaltschaft das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und schürt ein Klima der Repression. Dieser antidemokratische Übereifer muss endlich gestoppt werden.“